Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
1. Geltungsbereich
1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen mallorca-partyreisen.de, Inhaber Rüdiger Konz, Friedhofstraße 14, 56626 Andernach (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2. Sie erreichen uns für Fragen, werktags von 9:00 UHR bis 18:00 UHR unter der Telefonnummer +49 (0)2632 30 82 52 sowie per E-Mail unter info@partyreisen-deutschland.de.
1.3. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Reisebüro stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
2. Angebote und Leistungsbeschreibungen
2.1. Die Darstellung der Angebote im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Buchung dar. Leistungsbeschreibungen auf den Websites Partyreisen Deutschland.de haben nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
2.2. Alle Angebote gelten „solange freie Kapazitäten vorhanden“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
3.Anmeldung, Buchungsbestätigung
3.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Kunde den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen.
3.2. Der Kunde kann aus vielen Angeboten des Verkäufers Angebote unverbindlich auswählen und diese über die Schaltfläche in den Warenkorb in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb des Warenkorbes kann die Auswahl verändert, z.B. gelöscht werden. Anschließend kann der Kunde innerhalb des Warenkorbs über die Schaltfläche [Weiter zur Kasse] zum Abschluss des Bestellvorgangs schreiten.
3.3. Über die Schaltfläche [zahlungspflichtig bestellen] gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf des Angebotes des im Warenkorb befindlichen Angebot ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen sowie mithilfe der Browserfunktion “zurück” zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang insgesamt abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
3.4. Partyreisen Deutschland schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Buchungsanfrage des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Anfrage des Kunden bei Partyreisen Deutschland eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn Partyreisen Deutschland die Buchung bestätigt. Diese Bestätigung erhlaten Sie auf dem Weg der Email.
3.5 Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3.6 Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder per Internet) erfolgen. Bei Buchung über das Internet bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Buchungsauftrags dar.
3.7 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme erfolgt durch Aushändigung oder Übersendung der Buchungsbestätigung (Reisebüro, Postweg, E-Mail), welche gleichzeitig die Rechnung darstellt. Mit der Buchungsbestätigung erfragt der Veranstalter Name, Geschlecht und Alter der jeweiligen Reiseteilnehmer. Diese Informationen sind vom Reiseanmelder bis spätestens 2 Wochen nach Buchung an Partyreisen Deutschland zu melden.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend (am Ende der Reisebedingungen) angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird dem Kunden im eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die Abmeldung des Kunden wird wirksam an dem Tag, an dem sie dem Veranstalter oder dem Reisebüro zugeht.
Tritt der Kunde oder ein Reiseteilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so steht dem Reiseveranstalter – soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt – statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis zu.
Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 20 %, mindestens € 25,– pro Person
- 29 – 21 Tage vor Reiseantritt: 25 %, mindestens € 25,– pro Person
- 20 – 11 Tage vor Reiseantritt: 45 %, mindestens € 25,– pro Person
- 10 – 2 Tage vor Reiseantritt: 60 %, mindestens € 25,– pro Person
- 1 Tag vor Reiseantritt bzw. Nichtanreise: 80 %, mindestens € 25,– pro Person
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiserveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
Der Reiseveranstalter behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
5 Bezahlung, Reiseunterlagen
5.1 Bezahlung
5.1.1 Reiseveranstalter und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein im Sinne von § 651 k BGB übergeben wurde.
5.1.2 Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis pro Reiseteilnehmer € 75,– nicht, so dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.
5.1.3 Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung /Rechnung und Aushändigung des Sicherungsscheines werden innerhalb von 14 Tagen 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Zusätzlich sind im Falle des Abschlusses von Versicherungen (z. B. Reiserücktrittsversicherung) etwaige Versicherungsprämien in voller Höhe fällig.
5.1.4 Die Restzahlung muss – ohne weitere Aufforderung – spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen – ist der Reisepreis nach Aushändigung des Sicherungsscheines in voller Höhe sofort zu zahlen.
5.1.5 Geht der vollständige Anzahlungsbetrag oder Restbetrag nicht innerhalb der o. g. Fristen ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dieser nicht geleistet, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann der Reiseveranstalter die zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein wirksamer Rücktrittsgrund zugunsten des Kunden vor. Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung.
5.1.6 Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich an den auf der Rechnung ausgewiesenen Empfänger zu richten. Wird der Betrag an jemand anderen gezahlt, so erfolgt die Zahlung auf eigenes Risiko und berechtigt deshalb nur dann zur Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Reisevertrag, wenn der Reisepreis vollständig beim Reiseveranstalter eingegangen ist. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert.
5.1.7 Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
5.2 Reiseunterlagen
Der Reiseveranstalter ist bemüht, die Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reisetermin zu versenden. Sollte der Kunde diese nicht spätestens 5 Tage vor dem Reisetermin erhalten haben, wird er den Reiseveranstalter bzw. das Reisebüro entsprechend informieren. Müssen vor Leistungsbeginn Ersatzunterlagen wegen eines durch den Reiseteilnehmer zu verantwortenden Verlustes von Reiseunterlagen oder Tickets beschafft werden, geht dies zulasten des Reiseteilnehmers und wird mit einer Gebühr von € 75,– pro Person berechnet. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale.
6. Kündigung
6.1 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder einer der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6.2 Kündigung wegen höherer Gewalt
Im Falle höherer Gewalt richten sich die Kündigungsrechte der Parteien nach § 651 j BGB:
„§ 651 j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“
6.3 Ausschluss von Veranstaltungen aufgrund falscher Angaben
Die in der Bestätigung genannten Angaben (männliche/weibliche Teilnehmer, Altersangaben) sind Bestandteil des Vertrages. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese bei Anreise auf Korrektheit zu überprüfen und nicht oder nicht korrekt angemeldete Personen von der Reise bzw. von einzelnen Veranstaltungen auszuschließen.
7. Umbuchung/Namensänderungen
Erfolgt die Namensänderung bis 30 Tage vor Reiseantritt, berechnet der Reiseveranstalter für die Bearbeitung der Umbuchung € 30,– pro Person.
8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Schlager Alarm, Disco Alarm, Sommernachtpartyauf dem Rhein – Partyreisen Deutschland
9.1 Sollte der Besuch der Veranstaltung Ihrerseits nicht angetreten werden verfällt die Eintrittskarte. Sollte Sie den Verlust der Eintrittskarte haben wird durch Partyreisen Deutschland kein Ersatz geleistet. Im Falle des Verlustes der Eintrittskarte sind Schadensersatz-, Verhinderungs-, Wandlungs- und Rückabwicklungsansprüche ausgeschlossen. Wir die Veranstaltung durch uns , Partyreisen Deutschland abgesagt erhält der rechtmäßige Besitzergegen Rückgabe der Eintrittskarte den Ticketpreis zurück. Dort wo er die Karte erworben hat. Im Falle einer Überbuchung bzw. Abbruch der Veranstaltung aus vom Veranstalter zu vertretenen Gründen und im Falle wegen Hoch oder Niedrigwasser ist es dem Veranstalter überlassen, den Ticketpreis zu erstatten oder eine Erteilung einer gleichwertigen Veranstaltung innerhalb 12 Monaten ein Ticket zu übergeben. Partyreisen Deutschland schließt jede weitere Haftung aus.
Bei Hochwasser, Niedrigwasser und sonstigen etwaigen Verkehrsbehinderungen die von Partyreisen Deutschland nicht zu vertreten sind, behält sich Partyreisen Deutschland vor, dass die Veranstaltung auch auf einem liegenden Schiff und aus unvorhersehbaren Gründen auch an einen sicheren Standort (Hafen ) als laut Ausschreibung vorgesehen, stattfindet. Eine Minderung des Ticketpreis ist dadurch nicht gerechtfertigt. Partyreisen Deutschland schließt jede weitere Haftung aus. Änderung des Programm , ( DJs )Schiffwechsel behält sich Partyreisen Deutschland ausdrücklich vor. Minderung des Ticketpreises sind dadurch nicht gerechtfertigt.
9.2 Für die Gastronomiebetriebe an Bord die vom Reeder selbstständig auf eigene Rechnung geführt wird, ist alleine der Reeder – Schiffsrestaurateur verantwortlich.
9.3 Es besteht kein Verzehrzwang an Bord. Mitgebrachte Speisen und Getränke sind bei den Veranstaltungen an Bord nicht gestattet
9.4 Das Konsumieren illegaler Substanzen an Bord ist strengstens untersagt.
9.5 Das Konsumieren von Tabakwaren und E Zigaretten ist nur in den Außenbereichen des Schiffes gestattet
9.6 Dem Sicherheitspersonal an Bord ist Folge zu leisen. Angetrunken Personen kann der Zugang auf das Schiff durch das Sicherheitspersonal verwehrt werden
9.7 Bei den Partyreisen werden Fotos und Videoaufnahmen angefertigt, die auch den Reisenden audiovisuell erfassen. Bei Abschluss eines Reisevertrages erklärt sich der Reiseteilnehmer mit der Veröffentlichung seiner Abbildung und auch der über ihn angemeldeten Reiseteilnehmer in/auf Tonträgern, Werbematerialien der Künstler sowie im Internet einverstanden. Der Reisende stimmt zu, dass solche Aufnahmen ohne Vergütung für die Reisenden vervielfältigt und in den Medien veröffentlicht werden.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Gerichtstand und Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
10.2. Vertragssprache ist deutsch.
10.3. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.